Übernahme von Arzt- und Rehakosten bei Verletzung beim Probetraining

Der Fall:

Im Jugend- und Amateurfußball ist der Vereinswechsel ähnlich ausgeprägt wie bei den Profis. Trägt ein Amateurspieler den Gedanken in sich, den Verein zu wechseln, so wird er in häufigen Fällen zu Probetrainings bei anderen Vereinen vorspielen. Wie bei jedem Training oder in jedem Spiel kann sich der Spieler auch bei diesem Probetraining verletzen.

Das Problem:

Das auftretende Problem ist das des finanziellen Aufkommens für Arzt- und Rehakosten des verletzten Spielers.

Ist ein Spieler im Amateurbereich wechselwillig, so muss er sich beim bisherigen Verein eine Erlaubnis für die Teilnahme an einem Probetraining bei einem anderen Verein ausstellen lassen. Der bisherige Verein weiß damit um die Wechselabsichten des Spielers. Handelt es sich bei ihm nicht um einen Leistungsträger und wäre dem Verein ein anderweitiger Verbleib des Spielers gar nicht unlieb, so wird er in eine schnelle und vollständige Genesung des Spielers nicht unbedingt investieren. Der Verein, bei dem das Probetraining stattfand wird, soweit er generell an einer Verpflichtung des Spielers interessiert war, durch die Verletzung regelmäßig wieder davon Abstand nehmen. Die Fälle der absoluten Toptalente im Jugend- und Amateurbereich, bei denen auch ein schwerer verletzter Spieler im Hinblick auf zukünftige Aussichten unter Vertrag genommen werden, sind selten.

Wer oder welche Versicherung zahlt also die ärztliche und physiotherapeutische Behandlung, die notwendig wäre, um den Sportler wieder fit zu machen. Die normale Krankenkasse steht nur für wenige Leistungen ein, die den Anforderungen an Reha für einen Leistungssportler bei weitem nicht gerecht werden.

Die Vereine haben oftmals Verträge mit guten ansässigen Ärzten und Physiopraxen oder selbst Angestellte in diesem Bereich. Oft schließen sie auch extra Versicherungen für ihre Spieler ab. Auch sind die Mitglieder eines Vereins vielerorts über den Dachverband besser versichert.

Der sich beim Probetraining verletzende Sportler wird allerdings von diesen ganzen Absicherungen nicht erfasst. Stellt der „Noch-Verein“ dem Spieler seine hochqualifizierten Rehainstitutionen nicht zur Verfügung, da er mit dem Spieler nicht mehr plant und der Vertrag ausläuft, steht auch keine andere der vorgestellten Versicherungen parat. Denn die Versicherungen des Noch-Vereins greifen beim „Einsatz“ für einen fremden Verein nicht ein. Die Versicherungen des Vereins, bei dem das Probetraining absolviert wird, gelten dagegen nur für Mitglieder des Vereins.

Aussicht:

Ein Dilemma, dass ein wenig schwachen Trost alleine in der Tatsache findet, dass die Sportversicherungen der Vereine und Verbände keinen immensen Mehrleistungen im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse beinhalten. Trotzdem sollten in die Versicherungsverträge der Vereine die Teilnehmer eines Probetrainings als mögliche Leistungsempfänger integriert werden. Ansonsten kann man nur an die Moral der Vereine appellieren, dass sie auch Spielern, für die sie bei sich keine Zukunft sehen, trotzdem ausreichend physiotherapeutisch betreuen, damit sie ihre Karriere als vollständig genesener Leistungssportler fortführen können.

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