Archive for the ‘Arbeitsrecht im Sport’ Category

Matthias Scherz verklagt 1. FC Köln

sueddeutsche.de – erschienen am 14.09.2011 um 17:12 Uhr:

„Der langjährige Fußball-Profi Matthias Scherz geht vor dem Arbeitsgericht gegen seinen früheren Arbeitgeber 1. FC Köln vor.

Der Bundesligist bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa einen Bericht des «Express». «Es ist richtig, dass Matthias Scherz eine Klage gegen den 1. FC Köln beim Arbeitsgericht eingereicht hat», teilte FC-Geschäftsführer Claus Horstmann mit. «Wir bedauern, dass er diesen Schritt gegangen ist. Der 1. FC Köln hat ihm nach seiner Profikarriere eine berufliche Chance eröffnet», ergänzte Horstmann.

Laut «Express» habe Scherz’ Anwalt konstatiert, dass sein Mandant nach insgesamt zwölf Jahren den Status eines Festangestellten beim Verein habe. Deshalb könne man Scherz nicht einfach vor die Tür setzen. Ihm stünde eine Abfindung zu.

Der 39 Jahre alte Scherz spielte bis 2009 zehn Jahre für den Verein und übernahm anschließend eine Funktion im Nachwuchsbereich. Im Zuge einer Neustrukturierung war sein auslaufender Vertrag nicht verlängert worden. Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht soll am 27. September stattfinden.“

Sehr interessanter Fall. Spitzfindige Idee. Worauf es im gerichtlichen Verfahren ankommen wird, wann Matthias Scherz also als „Festangestellter“ anzusehen wäre, werde ich in den nächsten Tagen berichten.

Anwendbarkeit von § 627 BGB im Profiboxen – Das Aus für die professionellen Boxställe?

Der Fall:

Zwei Gerichtsverfahren sorgen im Moment im deutschen Profiboxen für Aufsehen (siehe bereits Artikel vom 11.05.2010). In beiden Fällen geht es primär um die gleiche Fragestellung: Handelt es sich beim Vertrag des Profiboxers mit einem Boxstall als Veranstalter für die Kämpfe des Boxers um einen Dienstvertrag im Sinne des § 627 BGB, bei dem Dienste höherer Art zu leisten sind, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen? Sollte dies so sein, könnten sich die Boxer ohne das Vorliegen weiterer Voraussetzungen gemäß § 627 BGB von den Verträgen mit den Boxpromotern lösen. Genau diesen Weg haben die Boxer Koren Gevor und Felix Sturm aber nunmehr eingeschlagen, um ihre jeweiligen Verträgen mit dem Hamburger Universum-Box-Stall (U) zu beenden. Im Falle des Boxers Gevor ist dieses Faktum allerdings schon wieder nicht mehr aktuell, da Gevor trotz gewonnenen Prozesses zu U zurückgekehrt ist. Felix Sturm befindet sich dagegen noch im Verfahren vor dem LG Hamburg, veranstaltet aber bereits selbstständig unter seinem eigenen Label seine Boxkämpfe. (weiterlesen…)

Die Folgen des Ausfalls der „Champions Hockey League“

Der Fall:

Die Eishockey-Version der „Champions League“ dauerte nur eine Saison. Dann konnten die schwedisch-russischen Investoren ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Folglich konnte auch der veranstaltende internationale Eishockey-Verband die den Vereinen garantierten Preisgelder in Höhe von 10 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre nicht mehr auszahlen. Explizit diese Garantievereinbarung ist nun auch ein entscheidender Punkt in der zunächst nur vom SC Bern beim internationalen Sportgerichtshof in Lausanne eingereichten Klage. Der schweizerische Eishockeyclub macht geltend, durch den Ausfall der Champions Hockey League 400.000,- Euro an zugesicherten Preisgeldern entgangen zu sein. Zusätzlich habe der Club in Aussicht auf die Teilnahme Personalinvestitionen in Höhe von 600.000,- Schweizer Franken getätigt. Diese Ausfälle verlangt der SC Bern vom internationalen Verband ersetzt.

Der Ausblick:

Je nach Verlauf des Prozesses werden sich weitere Clubs der Klage anschließen. Sollte der Verband tatsächlich zur wirtschaftlichen Verantwortung gezogen werden,  würde dies eine finanzielle Katastrophe darstellen. In juristischer Hinsicht wird sicherlich darauf ankommen, zu was sich der Verband im „Champions League Agreement“ konkret verpflichtet hat. Zwischen wem sind überhaupt Verträge geschlossen worden? Waren mehr als zwei Parteien beteiligt, so wird sich die Frage stellen, gegenüber wem die entscheidenden Klauseln Wirkung entfalten sollten? Es bleibt interessant abzuwarten, in welche Richtung sich der Prozess entwickelt……

FAZ vom 07.07.2010: Musterverträge für Musterprofis?

Die FAZ beschäftigt sich in unregelmäßigen Abständen mit sportrechtlichen Fragestellungen. Einen interessanten Artikel von Herrn Milos Vec findet sich anlässlich der Veröffentlichung des Tagungsbandes des wfw-Sportrechtsseminars: „Das Persönlichkeitsrecht des Fußballspielers“ und der darin verfassten Ausarbeitung von Jörg Englisch mit dem Titel „Ausgestaltung der Persönlichkeitsrechte gegenüber den Vereinen und Verbänden im Fußballsport“. (weiterlesen…)

Künstlersozialabgabe für Werbefilme mit Profisportlern?

Der Fall:

Wie weit das Sportrecht in die verschiedensten Rechtsgebiete vorstößt, zeigt der folgende Fall. Insbesondere der Profisportler und seine Vertragspartner nehmen mit ihrer medialen Tätigkeit am gesamten Zivilrechtsverkehr teil:

BSozG, URteil vom 24.01.2008, Az.: B 3 KS 1/07 R

Die A vermarktet die Werbe- und Persönlichkeitsrechte der Klitschko-Brüder. Hierzu schloss sie mit Unternehmen Vermarktungsverträge ab, nach denen die Klitschko-Brüder zur Teilnahme an einigen Werbespots verpflichtet wurden. Die Künstlersozialkasse wertete die von A aufgrund der Verträge an die Klitschkos gezahlten Beträge als Entgelte für künstlerische Leistungen und belegte sie mit der so genannten Künstlersozialabgabe. Hiergegen klagte die A vor dem Sozialgericht. Entscheidend kam es in diesem Fall darauf an, ob die Klitscho-Brüder bei ihren Auftritten und dem Mitwirken an den Werbespots als Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) anzusehen waren. Gemäß § 2 KSVG ist eine Person Künstler, wenn sie Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.

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