Archive for the ‘Arbeitsrecht im Sport’ Category

Neue Vorschrift im Vereinsrecht: § 31a BGB, Haftung von Vorstandsmitgliedern

Durch das „Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen“ ist zum 03.10.2009 eine neue Vorschrift in das BGB eingefügt worden.

Der Wortlaut des neuen § 31a BGB lautet unter der Überschrift „Haftung von Vorstandsmitgliedern“:

(1) Ein Vorstand, der unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500 Euro jährlich nicht übersteigt, haftet dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins.

(2) Ist ein Vorstand nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens verpflichtet, so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.“ (weiterlesen…)

Zur Arbeitnehmereigenschaft oder arbeitnehmerähnlichen Stellung eines Golflehrers

Problematik:

Scheinselbständigkeit / Sozialversicherungspflicht / Kündigungsschutz

Die arbeitsrechtliche Stellung eines Golflehrers im Golfclub ist oftmals nicht ganz einfach zu bestimmen. Verschiedenste Vertragskonstellationen sind vorstellbar. Der oder die Golflehrer können innerhalb einer Golfschule organisiert sein, die wiederum vom Club oder den Golflehrern selbst betrieben werden kann. Der Golflehrer kann aber auch ein „Angestellter“ des Golfclubs oder der Betreibergesellschaft sein. Oftmals wird dem Golfprofessionell auch lediglich die Driving Range zur Verfügung gestellt. Er zahlt ein sogenanntes „Mattengeld“, vereinnahmt ansonsten aber seine Trainingsgebühren selbst.

Bereits diese kurze Aufstellung zeigt, dass die vertragliche Beziehung zwischen Golflehrer und Golfclub mannigfaltig ausgestaltet sein kann. Je enger die Verbindung ist, desto eher können Fragen nach Kündigungsschutz und Sozialversicherungspflicht in den rechtlichen Fokus geraten:

Ist der Golflehrer Arbeitnehmer, Selbstständiger oder in einer arbeitnehmerähnlichen Stellung?

Muss der Golfclub für den Golflehrer Sozialabgaben leisten?

Kann sich der Golflehrer nach einer wie auch immer stattgefundenen Vertragsauflösung auf Kündigungsschutzvorschriften berufen? (weiterlesen…)