Archive for the ‘Golfrecht’ Category

Ungewöhnliches aus aller Welt – Golfgesetz in Kroatien

Das in Kroatien seit jeher umstrittene Golfgesetz ist nunmehr novelliert und entschärft worden. Nach der ursprünglichen Version aus dem Jahr 2008 waren Enteignungen von Privateigentum zum staatlichen Interesse möglich. Gemeinden mussten Land an Investoren verkaufen, und zwar ohne Ausschreibung, zum „marktüblichen Preis“. Der Bau von Golfplätzen sollte aktiv gefördert werden, um Kroatien für die Tourismusbranche interessanter zu machen. Diese Enteignungen sind nach der Novellierung nun nicht mehr möglich. Darüber hinaus ist eine Mindestgröße für Golfplätze nicht mehr vorgeschrieben.

Interessant, wie unterschiedlich die Legislative eines Landes, je nach Interessenlage und Macht verschiedener Lobbys Gesetze schafft. In Deutschland ist der Bau eines Golfplatzes mit einer komplexen und langen Genehmigungsphase verbunden, die da Projekt nicht selten zum Scheitern verurteilt.

Aufsichtspflichtverletzung des Betreuers einer Kindergruppe – Verletzung eines Kindes durch ein anderes beim Ausholen mit dem Minigolfschläger –

Das Problem:

Jugendtraining und Feriencamps für Kinder finden in den meisten Sportvereinen sportartübergreifend statt. Die Trainer und Betreuer bewegen sich dabei oft auf einer Gradwanderung: Auf der einen Seite bringt die Sportausübung an sich schon eine gewisse „Freilassung“ der Kinder in Bezug auf Kontrolle und Überwachung mit sich, so dass eine gewisse Verletzungsgefahr nicht auszuschließen ist. Auf der anderen Seite müssen die Betreuer ihrer Funktion als Aufsichtspersonen gerecht werden und sich mit emotionalen Eltern auseinandersetzen, wenn einmal etwas passiert. Mithin also eine oftmals unangenehme Aufgabe. Dies insbesondere bei Feriencamps, bei denen es über die sportliche Betreuung hinausgeht. In juristischer Hinsicht stellt sich die Frage, welcher Maßstab an die Aufsicht der Trainer angesetzt werden muss und wann eine Verletzung eines jugendlichen Sportlers auf eine Aufsichtspflichtverletzung zurückzuführen ist. (weiterlesen…)

Vereinsrecht/Golfrecht: Verpflichtung eines Vereinsmitglieds zur Gewährung eines zinslosen Darlehens

Golfclub verlangt neben Mitgliedsbeitrag und Eintrittsgeld zusätzlich die Gewährung eines zinslosen Darlehens zum Ausbau des Platzes von 9 auf 18 Löcher.

Das Problem:

Es stellt ein bekanntes Problem des eingetragenen Vereins als Rechtsform für Golfclubs dar, dass eine Kapitalbeschaffung in größerem Stil nur schwerlich möglich ist. Eine Beteiligung, wie bei Kapitalgesellschaften üblich, ist beim Verein nicht vorgesehen. Es bleibt, neben den bereits aus psychologischen Gründen nach oben begrenzten Vereinsbeiträgen, sogenannte Eintrittsgelder oder Umlagen zu verlangen bzw. zu vereinbaren, um Kapital für Investitionen dem Verein zufließen zu lassen. Problem stellt dabei insbesondere der Umstand dar, dass derartige Belastungen der Mitglieder nicht nur von der Mitgliederversammlung getragen werden, sondern darüber hinaus in der Satzung ihre Grundlage finden müssen. (weiterlesen…)

Zur Arbeitnehmereigenschaft oder arbeitnehmerähnlichen Stellung eines Golflehrers

Problematik:

Scheinselbständigkeit / Sozialversicherungspflicht / Kündigungsschutz

Die arbeitsrechtliche Stellung eines Golflehrers im Golfclub ist oftmals nicht ganz einfach zu bestimmen. Verschiedenste Vertragskonstellationen sind vorstellbar. Der oder die Golflehrer können innerhalb einer Golfschule organisiert sein, die wiederum vom Club oder den Golflehrern selbst betrieben werden kann. Der Golflehrer kann aber auch ein „Angestellter“ des Golfclubs oder der Betreibergesellschaft sein. Oftmals wird dem Golfprofessionell auch lediglich die Driving Range zur Verfügung gestellt. Er zahlt ein sogenanntes „Mattengeld“, vereinnahmt ansonsten aber seine Trainingsgebühren selbst.

Bereits diese kurze Aufstellung zeigt, dass die vertragliche Beziehung zwischen Golflehrer und Golfclub mannigfaltig ausgestaltet sein kann. Je enger die Verbindung ist, desto eher können Fragen nach Kündigungsschutz und Sozialversicherungspflicht in den rechtlichen Fokus geraten:

Ist der Golflehrer Arbeitnehmer, Selbstständiger oder in einer arbeitnehmerähnlichen Stellung?

Muss der Golfclub für den Golflehrer Sozialabgaben leisten?

Kann sich der Golflehrer nach einer wie auch immer stattgefundenen Vertragsauflösung auf Kündigungsschutzvorschriften berufen? (weiterlesen…)