Archive for the ‘Haftung im Sport’ Category

Übernahme von Arzt- und Rehakosten bei Verletzung beim Probetraining

Der Fall:

Im Jugend- und Amateurfußball ist der Vereinswechsel ähnlich ausgeprägt wie bei den Profis. Trägt ein Amateurspieler den Gedanken in sich, den Verein zu wechseln, so wird er in häufigen Fällen zu Probetrainings bei anderen Vereinen vorspielen. Wie bei jedem Training oder in jedem Spiel kann sich der Spieler auch bei diesem Probetraining verletzen.

Das Problem:

Das auftretende Problem ist das des finanziellen Aufkommens für Arzt- und Rehakosten des verletzten Spielers. (weiterlesen…)

Haftung beim Kampf um den Ball –Kurzer Überblick über einen Klassiker

Der Fall und die Entscheidung:

Ein Klassiker des Sportrechts ist die Haftung von Sportlern untereinander. Kämpfen zwei Sportler um Ball, die schnellste Runde oder einfach nur gegeneinander treten häufig Verletzungen auf.

Macht der Verletzte Schadensersatzansprüche gegen den anderen geltend, stehen sich regelmäßig das typische Risiko der regelkonformen Sportausübung und eine regelwidrige Verletzung des anderen gegenüber.

Der BGH (SpuRt 2010, 79f.) stellt  in einer neueren Entscheidung zu diesem Thema anschaulich die juristische Subsumtion innerhalb dieser Problematik in den Vordergrund. Ausgangspunkt des dem BGH zur Entscheidung vorgelegten Falls ist der Kampf zweier Fußballspieler um den Ball, bei dem der zunächst ballführende Spieler verletzt wurde. Der Verletzte behauptet, der Gegenspieler habe ihn regelwidrig von hinten mit gestrecktem Bein gegrätscht, nachdem er den Ball schon weiter gespielt habe. Der genannte Gegenspieler behauptet, er habe sich um einen regelkonformen Kampf um den Ball gehandelt.

Im Mittelpunkt einer rechtlichen Prüfung kann nur die Norm des § 823 Abs. 1 BGB stehen. Dessen Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

In der vorliegenden Entscheidung stellt der BGH noch einmal heraus, dass eine Haftung des Sportlers nach der genannten Norm den Nachweis einer schuldhaften Verletzung der Regeln des spezifischen Sports voraussetze. Eine Haftung scheide aus, „wenn es sich um Verletzungen handelt, die sich ein Sportler bei einem regelgerechten und dem  – bei jeder Sportausübung zu beachtenden – Fairnessgebot entsprechenden Einsatz seines Gegners zuzieht“.

Diesen Nachweis konnte der Verletzte nicht führen. Denn es stand Aussage gegen Aussage. Die vom Verletzten eingebrachten Zeugen überzeugten nicht mehr als die des Prozessgegners. Insbesondere der Schiedsrichter sagte aus, er hätte auf Foul entschieden, wenn sich die Situation entsprechend dem Vortrag des Verletzten dargestellt hätte. Dies hätte er allerdings in der Spielsituation nicht so gesehen. (weiterlesen…)

Aufsichtspflichtverletzung des Betreuers einer Kindergruppe – Verletzung eines Kindes durch ein anderes beim Ausholen mit dem Minigolfschläger –

Das Problem:

Jugendtraining und Feriencamps für Kinder finden in den meisten Sportvereinen sportartübergreifend statt. Die Trainer und Betreuer bewegen sich dabei oft auf einer Gradwanderung: Auf der einen Seite bringt die Sportausübung an sich schon eine gewisse „Freilassung“ der Kinder in Bezug auf Kontrolle und Überwachung mit sich, so dass eine gewisse Verletzungsgefahr nicht auszuschließen ist. Auf der anderen Seite müssen die Betreuer ihrer Funktion als Aufsichtspersonen gerecht werden und sich mit emotionalen Eltern auseinandersetzen, wenn einmal etwas passiert. Mithin also eine oftmals unangenehme Aufgabe. Dies insbesondere bei Feriencamps, bei denen es über die sportliche Betreuung hinausgeht. In juristischer Hinsicht stellt sich die Frage, welcher Maßstab an die Aufsicht der Trainer angesetzt werden muss und wann eine Verletzung eines jugendlichen Sportlers auf eine Aufsichtspflichtverletzung zurückzuführen ist. (weiterlesen…)