Archive for the ‘Profisport’ Category

Matthias Scherz verklagt 1. FC Köln

sueddeutsche.de – erschienen am 14.09.2011 um 17:12 Uhr:

„Der langjährige Fußball-Profi Matthias Scherz geht vor dem Arbeitsgericht gegen seinen früheren Arbeitgeber 1. FC Köln vor.

Der Bundesligist bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa einen Bericht des «Express». «Es ist richtig, dass Matthias Scherz eine Klage gegen den 1. FC Köln beim Arbeitsgericht eingereicht hat», teilte FC-Geschäftsführer Claus Horstmann mit. «Wir bedauern, dass er diesen Schritt gegangen ist. Der 1. FC Köln hat ihm nach seiner Profikarriere eine berufliche Chance eröffnet», ergänzte Horstmann.

Laut «Express» habe Scherz’ Anwalt konstatiert, dass sein Mandant nach insgesamt zwölf Jahren den Status eines Festangestellten beim Verein habe. Deshalb könne man Scherz nicht einfach vor die Tür setzen. Ihm stünde eine Abfindung zu.

Der 39 Jahre alte Scherz spielte bis 2009 zehn Jahre für den Verein und übernahm anschließend eine Funktion im Nachwuchsbereich. Im Zuge einer Neustrukturierung war sein auslaufender Vertrag nicht verlängert worden. Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht soll am 27. September stattfinden.“

Sehr interessanter Fall. Spitzfindige Idee. Worauf es im gerichtlichen Verfahren ankommen wird, wann Matthias Scherz also als „Festangestellter“ anzusehen wäre, werde ich in den nächsten Tagen berichten.

Anwendbarkeit von § 627 BGB im Profiboxen – Das Aus für die professionellen Boxställe?

Der Fall:

Zwei Gerichtsverfahren sorgen im Moment im deutschen Profiboxen für Aufsehen (siehe bereits Artikel vom 11.05.2010). In beiden Fällen geht es primär um die gleiche Fragestellung: Handelt es sich beim Vertrag des Profiboxers mit einem Boxstall als Veranstalter für die Kämpfe des Boxers um einen Dienstvertrag im Sinne des § 627 BGB, bei dem Dienste höherer Art zu leisten sind, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen? Sollte dies so sein, könnten sich die Boxer ohne das Vorliegen weiterer Voraussetzungen gemäß § 627 BGB von den Verträgen mit den Boxpromotern lösen. Genau diesen Weg haben die Boxer Koren Gevor und Felix Sturm aber nunmehr eingeschlagen, um ihre jeweiligen Verträgen mit dem Hamburger Universum-Box-Stall (U) zu beenden. Im Falle des Boxers Gevor ist dieses Faktum allerdings schon wieder nicht mehr aktuell, da Gevor trotz gewonnenen Prozesses zu U zurückgekehrt ist. Felix Sturm befindet sich dagegen noch im Verfahren vor dem LG Hamburg, veranstaltet aber bereits selbstständig unter seinem eigenen Label seine Boxkämpfe. (weiterlesen…)

Die Folgen des Ausfalls der „Champions Hockey League“

Der Fall:

Die Eishockey-Version der „Champions League“ dauerte nur eine Saison. Dann konnten die schwedisch-russischen Investoren ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Folglich konnte auch der veranstaltende internationale Eishockey-Verband die den Vereinen garantierten Preisgelder in Höhe von 10 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre nicht mehr auszahlen. Explizit diese Garantievereinbarung ist nun auch ein entscheidender Punkt in der zunächst nur vom SC Bern beim internationalen Sportgerichtshof in Lausanne eingereichten Klage. Der schweizerische Eishockeyclub macht geltend, durch den Ausfall der Champions Hockey League 400.000,- Euro an zugesicherten Preisgeldern entgangen zu sein. Zusätzlich habe der Club in Aussicht auf die Teilnahme Personalinvestitionen in Höhe von 600.000,- Schweizer Franken getätigt. Diese Ausfälle verlangt der SC Bern vom internationalen Verband ersetzt.

Der Ausblick:

Je nach Verlauf des Prozesses werden sich weitere Clubs der Klage anschließen. Sollte der Verband tatsächlich zur wirtschaftlichen Verantwortung gezogen werden,  würde dies eine finanzielle Katastrophe darstellen. In juristischer Hinsicht wird sicherlich darauf ankommen, zu was sich der Verband im „Champions League Agreement“ konkret verpflichtet hat. Zwischen wem sind überhaupt Verträge geschlossen worden? Waren mehr als zwei Parteien beteiligt, so wird sich die Frage stellen, gegenüber wem die entscheidenden Klauseln Wirkung entfalten sollten? Es bleibt interessant abzuwarten, in welche Richtung sich der Prozess entwickelt……

Haftung beim Kampf um den Ball –Kurzer Überblick über einen Klassiker

Der Fall und die Entscheidung:

Ein Klassiker des Sportrechts ist die Haftung von Sportlern untereinander. Kämpfen zwei Sportler um Ball, die schnellste Runde oder einfach nur gegeneinander treten häufig Verletzungen auf.

Macht der Verletzte Schadensersatzansprüche gegen den anderen geltend, stehen sich regelmäßig das typische Risiko der regelkonformen Sportausübung und eine regelwidrige Verletzung des anderen gegenüber.

Der BGH (SpuRt 2010, 79f.) stellt  in einer neueren Entscheidung zu diesem Thema anschaulich die juristische Subsumtion innerhalb dieser Problematik in den Vordergrund. Ausgangspunkt des dem BGH zur Entscheidung vorgelegten Falls ist der Kampf zweier Fußballspieler um den Ball, bei dem der zunächst ballführende Spieler verletzt wurde. Der Verletzte behauptet, der Gegenspieler habe ihn regelwidrig von hinten mit gestrecktem Bein gegrätscht, nachdem er den Ball schon weiter gespielt habe. Der genannte Gegenspieler behauptet, er habe sich um einen regelkonformen Kampf um den Ball gehandelt.

Im Mittelpunkt einer rechtlichen Prüfung kann nur die Norm des § 823 Abs. 1 BGB stehen. Dessen Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

In der vorliegenden Entscheidung stellt der BGH noch einmal heraus, dass eine Haftung des Sportlers nach der genannten Norm den Nachweis einer schuldhaften Verletzung der Regeln des spezifischen Sports voraussetze. Eine Haftung scheide aus, „wenn es sich um Verletzungen handelt, die sich ein Sportler bei einem regelgerechten und dem  – bei jeder Sportausübung zu beachtenden – Fairnessgebot entsprechenden Einsatz seines Gegners zuzieht“.

Diesen Nachweis konnte der Verletzte nicht führen. Denn es stand Aussage gegen Aussage. Die vom Verletzten eingebrachten Zeugen überzeugten nicht mehr als die des Prozessgegners. Insbesondere der Schiedsrichter sagte aus, er hätte auf Foul entschieden, wenn sich die Situation entsprechend dem Vortrag des Verletzten dargestellt hätte. Dies hätte er allerdings in der Spielsituation nicht so gesehen. (weiterlesen…)

Missbrauch marktbeherrschender Stellung: Versagung von Startgenehmigungen für Profireitturniere aufgrund Dopingvergehen

LG Dormund 13 O 2/09 Kart

Der Fall:

A ist Berufsspringreiter und zur Zeit des vorliegenden Falles auf Rang 13 der diesbezüglichen Weltrangliste geführt. B ist der nationale Dachverband des Reit-Fahr-Volgiersports. Er ist unter anderem dafür zuständig, die so genannte Jahresturnierlizenz an die Reiter zu vergeben. Diese ist Voraussetzung für die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettkämpfen. A nahm Ende Februar 2007 an der X-Show einem Springreitturnier in den USA teil. Bei einer dort von seinem bei dieser Veranstaltung gerittenen Pferd entnommenen Blutprobe wurde im Blut des Pferdes eine nach den Dopingbestimmungen verbotene Substanz entdeckt. Der amerikanische Verband sperrte den A nach mündlicher Verhandlung am 27.11.2007 für Wettkämpfe auf amerikanischen Boden für die Zeit von 3 Monaten ab dem 01.01.2008. (weiterlesen…)