Künstlersozialabgabe für Werbefilme mit Profisportlern?
Der Fall:
Wie weit das Sportrecht in die verschiedensten Rechtsgebiete vorstößt, zeigt der folgende Fall. Insbesondere der Profisportler und seine Vertragspartner nehmen mit ihrer medialen Tätigkeit am gesamten Zivilrechtsverkehr teil:
BSozG, URteil vom 24.01.2008, Az.: B 3 KS 1/07 R
Die A vermarktet die Werbe- und Persönlichkeitsrechte der Klitschko-Brüder. Hierzu schloss sie mit Unternehmen Vermarktungsverträge ab, nach denen die Klitschko-Brüder zur Teilnahme an einigen Werbespots verpflichtet wurden. Die Künstlersozialkasse wertete die von A aufgrund der Verträge an die Klitschkos gezahlten Beträge als Entgelte für künstlerische Leistungen und belegte sie mit der so genannten Künstlersozialabgabe. Hiergegen klagte die A vor dem Sozialgericht. Entscheidend kam es in diesem Fall darauf an, ob die Klitscho-Brüder bei ihren Auftritten und dem Mitwirken an den Werbespots als Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) anzusehen waren. Gemäß § 2 KSVG ist eine Person Künstler, wenn sie Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.