Archive for the ‘Vereins- und Verbandsrecht’ Category

Vereinsrecht/Golfrecht: Verpflichtung eines Vereinsmitglieds zur Gewährung eines zinslosen Darlehens

Golfclub verlangt neben Mitgliedsbeitrag und Eintrittsgeld zusätzlich die Gewährung eines zinslosen Darlehens zum Ausbau des Platzes von 9 auf 18 Löcher.

Das Problem:

Es stellt ein bekanntes Problem des eingetragenen Vereins als Rechtsform für Golfclubs dar, dass eine Kapitalbeschaffung in größerem Stil nur schwerlich möglich ist. Eine Beteiligung, wie bei Kapitalgesellschaften üblich, ist beim Verein nicht vorgesehen. Es bleibt, neben den bereits aus psychologischen Gründen nach oben begrenzten Vereinsbeiträgen, sogenannte Eintrittsgelder oder Umlagen zu verlangen bzw. zu vereinbaren, um Kapital für Investitionen dem Verein zufließen zu lassen. Problem stellt dabei insbesondere der Umstand dar, dass derartige Belastungen der Mitglieder nicht nur von der Mitgliederversammlung getragen werden, sondern darüber hinaus in der Satzung ihre Grundlage finden müssen. (weiterlesen…)

Neue Vorschrift im Vereinsrecht: § 31a BGB, Haftung von Vorstandsmitgliedern

Durch das „Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen“ ist zum 03.10.2009 eine neue Vorschrift in das BGB eingefügt worden.

Der Wortlaut des neuen § 31a BGB lautet unter der Überschrift „Haftung von Vorstandsmitgliedern“:

(1) Ein Vorstand, der unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500 Euro jährlich nicht übersteigt, haftet dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins.

(2) Ist ein Vorstand nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens verpflichtet, so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.“ (weiterlesen…)

Einsatz nicht spielberechtigter Sportler im Amateurbereich

Betrug beim TV Bopfingen

(Quelle: © Schwäbische Post vom 06.01.2010)

„Der TV Bopfingen hat die Jugendarbeit falsch verstanden“, sagt Sportgerichtsvorsitzender Herbert Mayer. Und deshalb wurde sowohl der Verein als auch der betroffene Spieler hart bestraft: 350 Euro Geldstrafe und fünf Monate Spielsperre gegen den 15-jährigen Betrüger verhängte das Gericht. Abteilungsleiter Hans Pfitzenmaier spricht von einem „unglaublichen Vorfall, der mir furchtbar peinlich ist und den ich erst erfahren habe, als es zu spät war“. Pfitzenmaier betont, dass „das klar gegen die Interessen des Vereins war und ich so etwas mit aller Macht bekämpfen werde“.

Was war passiert? (weiterlesen…)