Haftung beim Kampf um den Ball –Kurzer Überblick über einen Klassiker

Der Fall und die Entscheidung:

Ein Klassiker des Sportrechts ist die Haftung von Sportlern untereinander. Kämpfen zwei Sportler um Ball, die schnellste Runde oder einfach nur gegeneinander treten häufig Verletzungen auf.

Macht der Verletzte Schadensersatzansprüche gegen den anderen geltend, stehen sich regelmäßig das typische Risiko der regelkonformen Sportausübung und eine regelwidrige Verletzung des anderen gegenüber.

Der BGH (SpuRt 2010, 79f.) stellt  in einer neueren Entscheidung zu diesem Thema anschaulich die juristische Subsumtion innerhalb dieser Problematik in den Vordergrund. Ausgangspunkt des dem BGH zur Entscheidung vorgelegten Falls ist der Kampf zweier Fußballspieler um den Ball, bei dem der zunächst ballführende Spieler verletzt wurde. Der Verletzte behauptet, der Gegenspieler habe ihn regelwidrig von hinten mit gestrecktem Bein gegrätscht, nachdem er den Ball schon weiter gespielt habe. Der genannte Gegenspieler behauptet, er habe sich um einen regelkonformen Kampf um den Ball gehandelt.

Im Mittelpunkt einer rechtlichen Prüfung kann nur die Norm des § 823 Abs. 1 BGB stehen. Dessen Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

In der vorliegenden Entscheidung stellt der BGH noch einmal heraus, dass eine Haftung des Sportlers nach der genannten Norm den Nachweis einer schuldhaften Verletzung der Regeln des spezifischen Sports voraussetze. Eine Haftung scheide aus, „wenn es sich um Verletzungen handelt, die sich ein Sportler bei einem regelgerechten und dem  – bei jeder Sportausübung zu beachtenden – Fairnessgebot entsprechenden Einsatz seines Gegners zuzieht“.

Diesen Nachweis konnte der Verletzte nicht führen. Denn es stand Aussage gegen Aussage. Die vom Verletzten eingebrachten Zeugen überzeugten nicht mehr als die des Prozessgegners. Insbesondere der Schiedsrichter sagte aus, er hätte auf Foul entschieden, wenn sich die Situation entsprechend dem Vortrag des Verletzten dargestellt hätte. Dies hätte er allerdings in der Spielsituation nicht so gesehen. (weiterlesen…)

Keine Erstattung der Ausbildungskosten bei Vereinswechsel von jugendlichen Handballspielern

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, 2 Sch 2/09

Der Fall:

Die Satzungsregelungen des Handballlandes- und Bundesverbandes enthielten bis zum Jahr 2007 die Verpflichtung zu einer so genannten „Ausbildungsentschädigung“. Danach konnten Vereine, deren Mitglieder bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres den Verein wechselten, vom neuen aufnehmenden Verein des jugendlichen Sportlers eine Entschädigung für dessen Ausbildung verlangen. Der vorliegend klagende Verein erhielt diese Entschädigung für drei vor dem Jahr 2007 abgehende Sportler vom aufnehmenden Verein trotz Zahlungsaufforderung nicht und klagte vor den Schiedsgerichtinstanzen auf Zahlung. Die schiedsgerichtliche Revision lehnte zuletzt einen Anspruch ab. (weiterlesen…)

Missbrauch marktbeherrschender Stellung: Versagung von Startgenehmigungen für Profireitturniere aufgrund Dopingvergehen

LG Dormund 13 O 2/09 Kart

Der Fall:

A ist Berufsspringreiter und zur Zeit des vorliegenden Falles auf Rang 13 der diesbezüglichen Weltrangliste geführt. B ist der nationale Dachverband des Reit-Fahr-Volgiersports. Er ist unter anderem dafür zuständig, die so genannte Jahresturnierlizenz an die Reiter zu vergeben. Diese ist Voraussetzung für die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettkämpfen. A nahm Ende Februar 2007 an der X-Show einem Springreitturnier in den USA teil. Bei einer dort von seinem bei dieser Veranstaltung gerittenen Pferd entnommenen Blutprobe wurde im Blut des Pferdes eine nach den Dopingbestimmungen verbotene Substanz entdeckt. Der amerikanische Verband sperrte den A nach mündlicher Verhandlung am 27.11.2007 für Wettkämpfe auf amerikanischen Boden für die Zeit von 3 Monaten ab dem 01.01.2008. (weiterlesen…)

FAZ vom 07.07.2010: Musterverträge für Musterprofis?

Die FAZ beschäftigt sich in unregelmäßigen Abständen mit sportrechtlichen Fragestellungen. Einen interessanten Artikel von Herrn Milos Vec findet sich anlässlich der Veröffentlichung des Tagungsbandes des wfw-Sportrechtsseminars: „Das Persönlichkeitsrecht des Fußballspielers“ und der darin verfassten Ausarbeitung von Jörg Englisch mit dem Titel „Ausgestaltung der Persönlichkeitsrechte gegenüber den Vereinen und Verbänden im Fußballsport“. (weiterlesen…)

Anspruch auf Aufnahme eines Taekwondo-Landesverbandes in die bundesweite Spitzenorganisation

OLG München, U (K) 5327/08

Der Fall:

Die Klägerin, ein Taekwondo Landesverband, begehrte die Aufnahme bei der Beklagten, dem nationalen Takwondo Spitzenverband. Die Beklagte lehnte dies mit Verweis auf ihre Satzung ab, worin geregelt sei, dass pro Bundesland nur ein regionaler Verband Mitglied werden dürfe, und dieser Platz für das Land der Klägerin bereits belegt sei. Zusätzlich käme eine Aufnahme aufgrund der Tatsache nicht in Betracht, dass die Klägerin Mitglieder habe, die geografisch nicht innerhalb des Landesverbandes lägen. Die Klägerin war der Auffassung, die Nichtaufnahme stelle eine sittenwidrige Schädigung durch wettbewerbsbeschränkende Diskriminierung dar. (weiterlesen…)