Sportrecht

Der Jurist an sich denkt gerne in gedanklich wohl sortierten Kategorien und Schubladen. Das Sportrecht stellt ihn diesbezüglich vor ein Problem. In welcher juristischen Schublade befindet er sich? Sport wird sicherlich in juristischen Kreisen vielfach ausgeübt; was aber versteht der Jurist unter Sport, noch dazu unter Sportrecht?

Ob eine Betätigung Sport darstellt wird in der Sportwissenschaft regelmäßig an bestimmten Merkmalen festgemacht: dazu gehören eine körperliche Bewegung, ein Wettkampf- oder zumindest Leistungsstreben, das Vorhandensein von Regeln- und Organisationsformen, und die Betätigung als Selbstzweck ohne produktive Absicht.

Wie aber kann das Sportrecht juristisch eingeordnet werden?

Auf der einen Seite unterfallen dem Sportrecht alle diejenigen Rechtsverhältnisse und Rechtsstreitigkeiten, die im Bereich der Sportausübung beheimatet sind. Auf der anderen Seite wird mit dem Begriff des Sportrechts das von Sportvereinen- und verbänden autonom geschaffene Recht bezeichnet. Diese unterschiedlichen Ansatzpunkte zeigen bereits, wie vielfältig die Berührpunkte des Rechts mit dem Sport sind. So wie sich der Sport in der Gesellschaft ständig weiter entwickelt, so findet auch das Sportrecht immer neue Betätigungsfelder.

Wir betreuen Sie in allen Bereichen des oben genannten Sportrechtsbegriffes:

Sportvereinigungen unabhängig von ihrer Rechtsform

Ob nun Golfplatz GmbH oder eingetragener Fußballverein, Sportvereinigungen gehen die unterschiedlichsten Rechtsverhältnisse ein. Dies reicht von der Vereinsgründung, über die Pacht des Clubgeländes bis zur vertraglichen Bindung des einzelnen Sportlers an die Vereinigung. Wir beraten bei der Rechtsformwahl, Satzungsgestaltung, beim Abschluss von Verträgen und jedweden rechtlichen Problemen im Tagesgeschäft. Durch Problembewusstsein im Vorhinein können zukünftige Rechtsstreitigkeiten verhindert werden.

Professionelle Sportvereinigungen

Die rechtlichen Bedürfnisse einer gesellschaftsrechtlichen Vereinigung im Profisport gehen über die eines gewöhnlichen Sportvereins hinaus. Hinzu treten unter anderem die vertragliche Anbindung des Profisportlers und weiterer Mitarbeiter, die mediale Präsenz und Vermarktung des Proficlubs mit seinen rechtlichen Problemen im Bereich des Marken-, Urheber-, Internet-, Medien,- und Lizenzrechts sowie den grundsätzlichen juristischen Anforderungen eines mittelständischen Unternehmens. Wir bieten dem professionellen Sportunternehmen ein Gesamtpaket der rechtlichen Beratung und Begleitung nach seinen individuellen Bedürfnissen.

Profi- und Leistungssportler:

Der Profisportler ist einem Karussell an Einflüssen ausgeliefert. Unterschiedlichste Personen haben ein wirtschaftliches Interesse an seinem Erfolg und seiner Person. Dieses Umfeld muss auf einer soliden juristischen Basis stehen, damit der Sportler sich auf seine Berufsausübung konzentrieren kann. Wir begleiten den Sportler als neutrale Instanz bei jeglichen Vertragsgestaltungen und –verhandlungen. Ähnlich den professionellen Sportvereinigungen stellt die immer weiter voranschreitende Medienkonvergenz immer neue Herausforderungen an die juristischen Aspekte der Vermarktung des Sportlers. Hierbei gilt es, die Rechte des Sportlers zu schützen und mit Bedacht zu vergeben.

Sportverbände

Die Anforderungen, die ein Sportverband an seine juristische Beratung stellt, sind wiederum anders geartet. Ob nun Fachverband in hierarchisch-monopolistischer Struktur, Landessportbünde oder die seltenen Fälle der Spitzenverbände mit unmittelbar angeschlossenen Sportvereinen wie z. B. im Hockey oder Golf, im Mittelpunkt steht die rechtliche Verbindung zu den Mitgliedern, die zumeist in Form einer Satzung ihre Grundlage findet. Auch bei der Interessenvertretung  und insbesondere bei der Schaffung einheitlicher Regeln stehen wir mit juristischem Rat zur Seite. Darüber hinaus sollte die regionale und überregionale Förderung des Leistungsbereiches, sowie die Durchführung überregionaler Meisterschaften auf rechtlich solider Basis stehen.

Amateur- und Freizeitsportler:

Wird Sport in der Freizeit in einem regionalen Sportverein oder in einem auf Profit ausgerichteten Club, wie einem Fitnessclub, betrieben, so besteht die Aufgabe des Juristen zunächst bei der Beratung von allen vertraglichen Themen in Hinblick auf Mitgliedschaft in Club oder Verein: Kündigung oder Vereinsausschluss, Vereinsstrafen oder von oben oktroyierte Satzungsänderungen. Darüber hinaus kann es bei der Sportausübung zu Unfällen kommen, bei denen wir den Sportler als juristischer Beistand gerichtlich und außergerichtlich beraten und vertreten.