Keine Erstattung der Ausbildungskosten bei Vereinswechsel von jugendlichen Handballspielern
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, 2 Sch 2/09
Der Fall:
Die Satzungsregelungen des Handballlandes- und Bundesverbandes enthielten bis zum Jahr 2007 die Verpflichtung zu einer so genannten „Ausbildungsentschädigung“. Danach konnten Vereine, deren Mitglieder bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres den Verein wechselten, vom neuen aufnehmenden Verein des jugendlichen Sportlers eine Entschädigung für dessen Ausbildung verlangen. Der vorliegend klagende Verein erhielt diese Entschädigung für drei vor dem Jahr 2007 abgehende Sportler vom aufnehmenden Verein trotz Zahlungsaufforderung nicht und klagte vor den Schiedsgerichtinstanzen auf Zahlung. Die schiedsgerichtliche Revision lehnte zuletzt einen Anspruch ab. (weiterlesen…)