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Vereinsrecht/Golfrecht: Verpflichtung eines Vereinsmitglieds zur Gewährung eines zinslosen Darlehens

Golfclub verlangt neben Mitgliedsbeitrag und Eintrittsgeld zusätzlich die Gewährung eines zinslosen Darlehens zum Ausbau des Platzes von 9 auf 18 Löcher.

Das Problem:

Es stellt ein bekanntes Problem des eingetragenen Vereins als Rechtsform für Golfclubs dar, dass eine Kapitalbeschaffung in größerem Stil nur schwerlich möglich ist. Eine Beteiligung, wie bei Kapitalgesellschaften üblich, ist beim Verein nicht vorgesehen. Es bleibt, neben den bereits aus psychologischen Gründen nach oben begrenzten Vereinsbeiträgen, sogenannte Eintrittsgelder oder Umlagen zu verlangen bzw. zu vereinbaren, um Kapital für Investitionen dem Verein zufließen zu lassen. Problem stellt dabei insbesondere der Umstand dar, dass derartige Belastungen der Mitglieder nicht nur von der Mitgliederversammlung getragen werden, sondern darüber hinaus in der Satzung ihre Grundlage finden müssen. (weiterlesen…)

Zur Arbeitnehmereigenschaft oder arbeitnehmerähnlichen Stellung eines Golflehrers

Problematik:

Scheinselbständigkeit / Sozialversicherungspflicht / Kündigungsschutz

Die arbeitsrechtliche Stellung eines Golflehrers im Golfclub ist oftmals nicht ganz einfach zu bestimmen. Verschiedenste Vertragskonstellationen sind vorstellbar. Der oder die Golflehrer können innerhalb einer Golfschule organisiert sein, die wiederum vom Club oder den Golflehrern selbst betrieben werden kann. Der Golflehrer kann aber auch ein „Angestellter“ des Golfclubs oder der Betreibergesellschaft sein. Oftmals wird dem Golfprofessionell auch lediglich die Driving Range zur Verfügung gestellt. Er zahlt ein sogenanntes „Mattengeld“, vereinnahmt ansonsten aber seine Trainingsgebühren selbst.

Bereits diese kurze Aufstellung zeigt, dass die vertragliche Beziehung zwischen Golflehrer und Golfclub mannigfaltig ausgestaltet sein kann. Je enger die Verbindung ist, desto eher können Fragen nach Kündigungsschutz und Sozialversicherungspflicht in den rechtlichen Fokus geraten:

Ist der Golflehrer Arbeitnehmer, Selbstständiger oder in einer arbeitnehmerähnlichen Stellung?

Muss der Golfclub für den Golflehrer Sozialabgaben leisten?

Kann sich der Golflehrer nach einer wie auch immer stattgefundenen Vertragsauflösung auf Kündigungsschutzvorschriften berufen? (weiterlesen…)