Posts Tagged ‘Profifußball’

Matthias Scherz verklagt 1. FC Köln

sueddeutsche.de – erschienen am 14.09.2011 um 17:12 Uhr:

„Der langjährige Fußball-Profi Matthias Scherz geht vor dem Arbeitsgericht gegen seinen früheren Arbeitgeber 1. FC Köln vor.

Der Bundesligist bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa einen Bericht des «Express». «Es ist richtig, dass Matthias Scherz eine Klage gegen den 1. FC Köln beim Arbeitsgericht eingereicht hat», teilte FC-Geschäftsführer Claus Horstmann mit. «Wir bedauern, dass er diesen Schritt gegangen ist. Der 1. FC Köln hat ihm nach seiner Profikarriere eine berufliche Chance eröffnet», ergänzte Horstmann.

Laut «Express» habe Scherz’ Anwalt konstatiert, dass sein Mandant nach insgesamt zwölf Jahren den Status eines Festangestellten beim Verein habe. Deshalb könne man Scherz nicht einfach vor die Tür setzen. Ihm stünde eine Abfindung zu.

Der 39 Jahre alte Scherz spielte bis 2009 zehn Jahre für den Verein und übernahm anschließend eine Funktion im Nachwuchsbereich. Im Zuge einer Neustrukturierung war sein auslaufender Vertrag nicht verlängert worden. Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht soll am 27. September stattfinden.“

Sehr interessanter Fall. Spitzfindige Idee. Worauf es im gerichtlichen Verfahren ankommen wird, wann Matthias Scherz also als „Festangestellter“ anzusehen wäre, werde ich in den nächsten Tagen berichten.

Haftung beim Kampf um den Ball –Kurzer Überblick über einen Klassiker

Der Fall und die Entscheidung:

Ein Klassiker des Sportrechts ist die Haftung von Sportlern untereinander. Kämpfen zwei Sportler um Ball, die schnellste Runde oder einfach nur gegeneinander treten häufig Verletzungen auf.

Macht der Verletzte Schadensersatzansprüche gegen den anderen geltend, stehen sich regelmäßig das typische Risiko der regelkonformen Sportausübung und eine regelwidrige Verletzung des anderen gegenüber.

Der BGH (SpuRt 2010, 79f.) stellt  in einer neueren Entscheidung zu diesem Thema anschaulich die juristische Subsumtion innerhalb dieser Problematik in den Vordergrund. Ausgangspunkt des dem BGH zur Entscheidung vorgelegten Falls ist der Kampf zweier Fußballspieler um den Ball, bei dem der zunächst ballführende Spieler verletzt wurde. Der Verletzte behauptet, der Gegenspieler habe ihn regelwidrig von hinten mit gestrecktem Bein gegrätscht, nachdem er den Ball schon weiter gespielt habe. Der genannte Gegenspieler behauptet, er habe sich um einen regelkonformen Kampf um den Ball gehandelt.

Im Mittelpunkt einer rechtlichen Prüfung kann nur die Norm des § 823 Abs. 1 BGB stehen. Dessen Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

In der vorliegenden Entscheidung stellt der BGH noch einmal heraus, dass eine Haftung des Sportlers nach der genannten Norm den Nachweis einer schuldhaften Verletzung der Regeln des spezifischen Sports voraussetze. Eine Haftung scheide aus, „wenn es sich um Verletzungen handelt, die sich ein Sportler bei einem regelgerechten und dem  – bei jeder Sportausübung zu beachtenden – Fairnessgebot entsprechenden Einsatz seines Gegners zuzieht“.

Diesen Nachweis konnte der Verletzte nicht führen. Denn es stand Aussage gegen Aussage. Die vom Verletzten eingebrachten Zeugen überzeugten nicht mehr als die des Prozessgegners. Insbesondere der Schiedsrichter sagte aus, er hätte auf Foul entschieden, wenn sich die Situation entsprechend dem Vortrag des Verletzten dargestellt hätte. Dies hätte er allerdings in der Spielsituation nicht so gesehen. (weiterlesen…)

FAZ vom 07.07.2010: Musterverträge für Musterprofis?

Die FAZ beschäftigt sich in unregelmäßigen Abständen mit sportrechtlichen Fragestellungen. Einen interessanten Artikel von Herrn Milos Vec findet sich anlässlich der Veröffentlichung des Tagungsbandes des wfw-Sportrechtsseminars: „Das Persönlichkeitsrecht des Fußballspielers“ und der darin verfassten Ausarbeitung von Jörg Englisch mit dem Titel „Ausgestaltung der Persönlichkeitsrechte gegenüber den Vereinen und Verbänden im Fußballsport“. (weiterlesen…)