Posts Tagged ‘Verein’

Übernahme von Arzt- und Rehakosten bei Verletzung beim Probetraining

Der Fall:

Im Jugend- und Amateurfußball ist der Vereinswechsel ähnlich ausgeprägt wie bei den Profis. Trägt ein Amateurspieler den Gedanken in sich, den Verein zu wechseln, so wird er in häufigen Fällen zu Probetrainings bei anderen Vereinen vorspielen. Wie bei jedem Training oder in jedem Spiel kann sich der Spieler auch bei diesem Probetraining verletzen.

Das Problem:

Das auftretende Problem ist das des finanziellen Aufkommens für Arzt- und Rehakosten des verletzten Spielers. (weiterlesen…)

Haftung beim Kampf um den Ball –Kurzer Überblick über einen Klassiker

Der Fall und die Entscheidung:

Ein Klassiker des Sportrechts ist die Haftung von Sportlern untereinander. Kämpfen zwei Sportler um Ball, die schnellste Runde oder einfach nur gegeneinander treten häufig Verletzungen auf.

Macht der Verletzte Schadensersatzansprüche gegen den anderen geltend, stehen sich regelmäßig das typische Risiko der regelkonformen Sportausübung und eine regelwidrige Verletzung des anderen gegenüber.

Der BGH (SpuRt 2010, 79f.) stellt  in einer neueren Entscheidung zu diesem Thema anschaulich die juristische Subsumtion innerhalb dieser Problematik in den Vordergrund. Ausgangspunkt des dem BGH zur Entscheidung vorgelegten Falls ist der Kampf zweier Fußballspieler um den Ball, bei dem der zunächst ballführende Spieler verletzt wurde. Der Verletzte behauptet, der Gegenspieler habe ihn regelwidrig von hinten mit gestrecktem Bein gegrätscht, nachdem er den Ball schon weiter gespielt habe. Der genannte Gegenspieler behauptet, er habe sich um einen regelkonformen Kampf um den Ball gehandelt.

Im Mittelpunkt einer rechtlichen Prüfung kann nur die Norm des § 823 Abs. 1 BGB stehen. Dessen Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

In der vorliegenden Entscheidung stellt der BGH noch einmal heraus, dass eine Haftung des Sportlers nach der genannten Norm den Nachweis einer schuldhaften Verletzung der Regeln des spezifischen Sports voraussetze. Eine Haftung scheide aus, „wenn es sich um Verletzungen handelt, die sich ein Sportler bei einem regelgerechten und dem  – bei jeder Sportausübung zu beachtenden – Fairnessgebot entsprechenden Einsatz seines Gegners zuzieht“.

Diesen Nachweis konnte der Verletzte nicht führen. Denn es stand Aussage gegen Aussage. Die vom Verletzten eingebrachten Zeugen überzeugten nicht mehr als die des Prozessgegners. Insbesondere der Schiedsrichter sagte aus, er hätte auf Foul entschieden, wenn sich die Situation entsprechend dem Vortrag des Verletzten dargestellt hätte. Dies hätte er allerdings in der Spielsituation nicht so gesehen. (weiterlesen…)

Anspruch auf Aufnahme eines Taekwondo-Landesverbandes in die bundesweite Spitzenorganisation

OLG München, U (K) 5327/08

Der Fall:

Die Klägerin, ein Taekwondo Landesverband, begehrte die Aufnahme bei der Beklagten, dem nationalen Takwondo Spitzenverband. Die Beklagte lehnte dies mit Verweis auf ihre Satzung ab, worin geregelt sei, dass pro Bundesland nur ein regionaler Verband Mitglied werden dürfe, und dieser Platz für das Land der Klägerin bereits belegt sei. Zusätzlich käme eine Aufnahme aufgrund der Tatsache nicht in Betracht, dass die Klägerin Mitglieder habe, die geografisch nicht innerhalb des Landesverbandes lägen. Die Klägerin war der Auffassung, die Nichtaufnahme stelle eine sittenwidrige Schädigung durch wettbewerbsbeschränkende Diskriminierung dar. (weiterlesen…)

Vereinsrecht/Golfrecht: Verpflichtung eines Vereinsmitglieds zur Gewährung eines zinslosen Darlehens

Golfclub verlangt neben Mitgliedsbeitrag und Eintrittsgeld zusätzlich die Gewährung eines zinslosen Darlehens zum Ausbau des Platzes von 9 auf 18 Löcher.

Das Problem:

Es stellt ein bekanntes Problem des eingetragenen Vereins als Rechtsform für Golfclubs dar, dass eine Kapitalbeschaffung in größerem Stil nur schwerlich möglich ist. Eine Beteiligung, wie bei Kapitalgesellschaften üblich, ist beim Verein nicht vorgesehen. Es bleibt, neben den bereits aus psychologischen Gründen nach oben begrenzten Vereinsbeiträgen, sogenannte Eintrittsgelder oder Umlagen zu verlangen bzw. zu vereinbaren, um Kapital für Investitionen dem Verein zufließen zu lassen. Problem stellt dabei insbesondere der Umstand dar, dass derartige Belastungen der Mitglieder nicht nur von der Mitgliederversammlung getragen werden, sondern darüber hinaus in der Satzung ihre Grundlage finden müssen. (weiterlesen…)

Neue Vorschrift im Vereinsrecht: § 31a BGB, Haftung von Vorstandsmitgliedern

Durch das „Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen“ ist zum 03.10.2009 eine neue Vorschrift in das BGB eingefügt worden.

Der Wortlaut des neuen § 31a BGB lautet unter der Überschrift „Haftung von Vorstandsmitgliedern“:

(1) Ein Vorstand, der unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500 Euro jährlich nicht übersteigt, haftet dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins.

(2) Ist ein Vorstand nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens verpflichtet, so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.“ (weiterlesen…)