Anspruch auf Aufnahme eines Taekwondo-Landesverbandes in die bundesweite Spitzenorganisation
OLG München, U (K) 5327/08
Der Fall:
Die Klägerin, ein Taekwondo Landesverband, begehrte die Aufnahme bei der Beklagten, dem nationalen Takwondo Spitzenverband. Die Beklagte lehnte dies mit Verweis auf ihre Satzung ab, worin geregelt sei, dass pro Bundesland nur ein regionaler Verband Mitglied werden dürfe, und dieser Platz für das Land der Klägerin bereits belegt sei. Zusätzlich käme eine Aufnahme aufgrund der Tatsache nicht in Betracht, dass die Klägerin Mitglieder habe, die geografisch nicht innerhalb des Landesverbandes lägen. Die Klägerin war der Auffassung, die Nichtaufnahme stelle eine sittenwidrige Schädigung durch wettbewerbsbeschränkende Diskriminierung dar. (weiterlesen…)