Posts Tagged ‘Vermarktungsverträge’

Anwendbarkeit von § 627 BGB im Profiboxen – Das Aus für die professionellen Boxställe?

Der Fall:

Zwei Gerichtsverfahren sorgen im Moment im deutschen Profiboxen für Aufsehen (siehe bereits Artikel vom 11.05.2010). In beiden Fällen geht es primär um die gleiche Fragestellung: Handelt es sich beim Vertrag des Profiboxers mit einem Boxstall als Veranstalter für die Kämpfe des Boxers um einen Dienstvertrag im Sinne des § 627 BGB, bei dem Dienste höherer Art zu leisten sind, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen? Sollte dies so sein, könnten sich die Boxer ohne das Vorliegen weiterer Voraussetzungen gemäß § 627 BGB von den Verträgen mit den Boxpromotern lösen. Genau diesen Weg haben die Boxer Koren Gevor und Felix Sturm aber nunmehr eingeschlagen, um ihre jeweiligen Verträgen mit dem Hamburger Universum-Box-Stall (U) zu beenden. Im Falle des Boxers Gevor ist dieses Faktum allerdings schon wieder nicht mehr aktuell, da Gevor trotz gewonnenen Prozesses zu U zurückgekehrt ist. Felix Sturm befindet sich dagegen noch im Verfahren vor dem LG Hamburg, veranstaltet aber bereits selbstständig unter seinem eigenen Label seine Boxkämpfe. (weiterlesen…)

FAZ vom 07.07.2010: Musterverträge für Musterprofis?

Die FAZ beschäftigt sich in unregelmäßigen Abständen mit sportrechtlichen Fragestellungen. Einen interessanten Artikel von Herrn Milos Vec findet sich anlässlich der Veröffentlichung des Tagungsbandes des wfw-Sportrechtsseminars: „Das Persönlichkeitsrecht des Fußballspielers“ und der darin verfassten Ausarbeitung von Jörg Englisch mit dem Titel „Ausgestaltung der Persönlichkeitsrechte gegenüber den Vereinen und Verbänden im Fußballsport“. (weiterlesen…)

Künstlersozialabgabe für Werbefilme mit Profisportlern?

Der Fall:

Wie weit das Sportrecht in die verschiedensten Rechtsgebiete vorstößt, zeigt der folgende Fall. Insbesondere der Profisportler und seine Vertragspartner nehmen mit ihrer medialen Tätigkeit am gesamten Zivilrechtsverkehr teil:

BSozG, URteil vom 24.01.2008, Az.: B 3 KS 1/07 R

Die A vermarktet die Werbe- und Persönlichkeitsrechte der Klitschko-Brüder. Hierzu schloss sie mit Unternehmen Vermarktungsverträge ab, nach denen die Klitschko-Brüder zur Teilnahme an einigen Werbespots verpflichtet wurden. Die Künstlersozialkasse wertete die von A aufgrund der Verträge an die Klitschkos gezahlten Beträge als Entgelte für künstlerische Leistungen und belegte sie mit der so genannten Künstlersozialabgabe. Hiergegen klagte die A vor dem Sozialgericht. Entscheidend kam es in diesem Fall darauf an, ob die Klitscho-Brüder bei ihren Auftritten und dem Mitwirken an den Werbespots als Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) anzusehen waren. Gemäß § 2 KSVG ist eine Person Künstler, wenn sie Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.

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